Der Fall: Fahrradsturz, BG-Akte, trotzdem kein Geld?
Oktober 2024. Eine Frau stürzt auf dem Arbeitsweg mit dem Fahrrad und zieht sich eine Ellenbogenluxation rechts zu. Noch am Unfalltag: Durchgangsarztbericht, Reposition in Analgesedierung, Gipsanlage, CT-Diagnostik. Die Berufsgenossenschaft BG ETEM erkennt den Wegeunfall an – vollständige Dokumentation, alles belegt.
Fast zwei Jahre später kommt der Fall zu mir. Die betroffene Frau war parallel mit einem Todesfall in der Familie beschäftigt und hatte die private Unfallversicherung schlicht vergessen. Ihr Gedanke: Die BG hat doch alles – die private weiß das sicher auch.
Dieser Gedanke ist verständlich. Und er ist falsch.
Fall auf einen Blick (anonymisiert, mit Einwilligung)
- Unfall: Oktober 2024, Fahrradsturz auf dem Arbeitsweg, Dresden
- Verletzung: Ellenbogenluxation rechts, sofortige Behandlung
- Versicherer privat: eine große Versicherung in Sachsen
- BG-Verfahren: vollständig bei BG ETEM dokumentiert
- Meldung an private UV: erst 22 Monate nach dem Unfall
- Normale Meldefrist private UV: 15 Monate – längst abgelaufen
- Mein Schritt: Unfallanzeige mit expliziter Kulanzanfrage und kompletter BG-Dokumentation
Die 15-Monats-Frist: Was dahintersteckt
Private Unfallversicherungen arbeiten nach den Allgemeinen Unfallversicherungs-Bedingungen – den AUB. Die aktuelle Version heißt AUB 2020. In § 2.1.1.3 steht sinngemäß: Dauerfolgen müssen innerhalb von 15 Monaten nach dem Unfalldatum ärztlich festgestellt und dem Versicherer gemeldet sein.
Nicht 18 Monate. Nicht zwei Jahre. Fünfzehn Monate. Das klingt lang – ist es aber nicht, wenn man gerade einen Betrieb führt, eine Familie organisiert oder, wie in diesem Fall, gleichzeitig einen Todesfall bewältigt.
- Arzt muss Dauerfolgen innerhalb von 15 Monaten schriftlich feststellen
- Versicherer muss innerhalb derselben Frist informiert werden
- Fristbeginn: der Tag des Unfalls – nicht der Tag der Diagnose
- Die Frist gilt auch dann, wenn kein Vermittler proaktiv erinnert hat
- Gilt unabhängig davon, ob ein BG-Verfahren läuft
Für Handwerker, Landwirte und Unternehmer heißt das: Nach einem Unfall – auch einem kleineren – läuft eine Uhr. Wer wartet, bis klar ist, ob Dauerfolgen bleiben, verliert am Ende oft die Frist. Der sichere Weg ist, den Versicherer sofort zu informieren und dann gemeinsam zu schauen, ob Ansprüche entstehen.
Der größte Irrtum: BG-Meldung ist nicht gleich UV-Meldung
Dieser Denkfehler ist weit verbreitet – und er kostet echtes Geld.
Wer einen Arbeits- oder Wegeunfall der Berufsgenossenschaft meldet, hat die private Unfallversicherung damit kein bisschen informiert. Beide Systeme laufen parallel, völlig unabhängig voneinander. Was bei der BG liegt, landet nicht automatisch beim privaten Versicherer.
Gesetzliche vs. private Unfallversicherung: die wichtigsten Unterschiede
- Gesetzliche UV (BG): Pflichtversicherung, Arbeitgeber zahlt, deckt nur Arbeits- und Wegeunfälle, Rente ab 20 % Minderung der Erwerbsfähigkeit
- Private UV: freiwillig, du zahlst selbst, gilt rund um die Uhr weltweit, Kapitalzahlung oft schon ab 1 % Invalidität
- Beide zahlen parallel: Doppelte Absicherung ist möglich – und sinnvoll. Sie rechnen sich nicht gegenseitig an.
- Separate Meldepflichten: Zwei Systeme, zwei Meldungen. Die eine ersetzt die andere nicht.
Gerade für Handwerker, die beides haben – BG-Pflichtschutz über den Arbeitgeber oder als Selbstständige über die BG und zusätzlich eine private UV – ist dieser Unterschied existenziell. Wer nur an die BG denkt, verlässt sich auf einen Schutz, der private Freizeitunfälle gar nicht abdeckt. Und wer die private UV nicht meldet, verliert möglicherweise Kapitalleistungen, die ihm zugestanden hätten.
Was § 186 VVG bedeutet – und wann er hilft
Es gibt einen wenig bekannten Paragraphen im Versicherungsvertragsgesetz, der in Fällen wie diesem relevant werden kann: § 186 VVG.
Der Wortlaut ist klar: Sobald du einen Versicherungsfall meldest, ist der Versicherer verpflichtet, dich in Textform auf alle einzuhaltenden Fristen und Pflichten hinzuweisen. Unterbleibt dieser Hinweis – oder ist er unvollständig – kann der Versicherer sich später nicht auf das Fristversäumnis berufen.
Nach Eingang einer Schadensmeldung muss der Versicherer den Versicherungsnehmer aktiv und schriftlich auf alle Fristen hinweisen. Fehlt dieser Hinweis, verliert er das Recht, sich auf Fristversäumnis zu berufen.
Im konkreten Fall gab es keine frühere Meldung, also auch keine Belehrungspflicht, die hätte verletzt werden können. Aber der Paragraph zeigt: Das Versicherungsrecht enthält Schutzinstrumente für Versicherungsnehmer, die viele gar nicht kennen. Und wer sie kennt, kann sie nutzen – im Rahmen einer Kulanzanfrage als zusätzliches Argument.
Was ich trotzdem unternommen habe
Keine Frist – kein Versuch? Das sehe ich anders.
Ich habe die Unfallanzeige bei dem betroffenen Versicherer eingereicht, obwohl 22 Monate vergangen waren. Das Anschreiben enthielt drei klare Elemente:
- Transparenz über den Fristablauf – keine Beschönigung, aber auch kein Schuldeingeständnis ohne Gegenargument
- Explizite Kulanzanfrage – mit der Bitte, den Fall im Rahmen des Ermessensspielraums zu prüfen
- Die vollständige BG-Dokumentation – Durchgangsarztbericht, CT-Befund, Reposisionsbericht. Kein Raum für Zweifel an Unfallhergang oder Verletzung.
Das Kernargument: Dieser Unfall ist objektiv und lückenlos belegt. Es gibt kein Missbrauchsrisiko, keine Grauzone, keine Unklarheit. Wenn ein Versicherer Kulanz übt, dann in einem solchen Fall.
Kulanz ist kein Rechtsanspruch. Der Versicherer entscheidet im Ermessen. Aber diesen Ermessensspielraum gibt es – und er lohnt sich auszuschöpfen, wenn die Dokumentation stimmt und die Anfrage professionell ist.
Was du als Handwerker oder Unternehmer jetzt tun solltest
Dieser Fall ist kein Einzelfall. Immer wieder landen solche Situationen bei mir: Unfall passiert, BG kümmert sich, private UV wird vergessen – bis die Frist abgelaufen ist. Das muss nicht sein.
- Jeden Unfall sofort intern dokumentieren: Datum, Hergang, behandelnder Arzt
- Private UV immer getrennt von BG und Unfallkasse informieren – zwei Systeme, zwei Meldungen
- Innerhalb von drei Monaten nach einem Unfall: ärztlich prüfen lassen, ob Dauerfolgen möglich sind
- Spätestens nach 12 Monaten: Wiedervorlage beim Arzt und beim Versicherer, bevor die 15-Monate-Frist abläuft
- Alle Unterlagen aufbewahren: BG-Berichte, Entlassbriefe, CT-Befunde, OP-Protokolle
- Vermittler frühzeitig einschalten – nicht erst wenn die Frist abgelaufen ist
Was mein Job in so einem Fall ist
Viele denken, ein Versicherungsvermittler schließt Verträge ab – und dann ist Ruhe. Das stimmt nicht. Mein Job fängt an, wenn etwas passiert.
Im geschilderten Fall war die Kundin mitten in der Bewältigung eines Todesfalls in der Familie. Gleichzeitig sollte sie Versicherungsfristen im Blick behalten, Schreiben formulieren, mit Versicherern kommunizieren. Das ist zu viel.
Ich habe das Schreiben übernommen. BG-Akte angefordert, Unfallanzeige formuliert, Kulanzanfrage begründet. Das ist kein Extra-Service – das ist der Kern meiner Arbeit.
18 Jahre im Sanitär- und Heizungs-Bau haben mir beigebracht, wie es sich anfühlt, wenn etwas schiefläuft und man nicht weiß, an wen man sich wenden soll. Heute setze ich dieses Wissen anders ein.
Du willst wissen, ob deine private Unfallversicherung wirklich schützt?
30 Minuten für klare Antworten. Ein offenes Gespräch über Ihre Situation.
Kostenloses Gespräch buchenFazit: Fristen kosten Geld – aber nicht das letzte Wort
Die 15-Monats-Frist der privaten Unfallversicherung ist eine der am häufigsten übersehenen Regelungen im Versicherungsrecht. Wer sie kennt, verliert keinen Anspruch. Wer sie nicht kennt, hat schlechte Karten – aber nicht keine.
Mein kostenloses Merkblatt zu Fristen in der Unfallversicherung steht gleich hier unten – eine Seite zum Abhaken, damit du weißt, was wann zu tun ist. Wenn nach einem Unfall auch Rechtsfragen entstehen, ist die Rechtsschutzversicherung das nächste Thema für unser Gespräch. Und wer seinen gesamten Unfallschutz überprüfen lassen möchte, schaut sich am besten auch die Risikokarte Rechtsschutz an.
— private UV und BG
Eine Seite zum Abhaken: 15-Monats-Frist, Meldung an BG und private Unfallversicherung, ärztliche Feststellung, Zeitplan. Mit Feldern für Unfalltag und Fristende.
Hinweis zur Erstellung: Dieser Beitrag wurde unter Einsatz von KI-Werkzeugen erstellt und vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft. Titelbild und Tonspur wurden mit KI erzeugt. Inhaltliche Verantwortung: Frank Dünnebier. Der geschilderte Schadenfall wird mit Einwilligung der betroffenen Person wiedergegeben.
Rechtlicher Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechts- oder Versicherungsberatung. Die dargestellten Konstellationen dienen der vereinfachten Veranschaulichung. Welche Leistungen Ihre Police tatsächlich enthält, ergibt sich allein aus Ihren Vertragsunterlagen. Für Ihren konkreten Fall empfehle ich, zusätzlich eine individuelle Beratung zu Ihrer bestehenden Police in Anspruch zu nehmen. Verwechslungen und Irrtümer vorbehalten.