- Wann zahlt die Versicherung bei einem Sturmschaden? — nicht automatisch, sondern nur, wenn die Gefahr in der Police auch tatsächlich vereinbart ist.
- Was gilt für Zelte, Schirme und Mobiliar im Freien? — dafür braucht es die Außenversicherung als eigenen Baustein.
- Was gilt für gemietete oder geliehene Sachen? — hier greift ein weiterer Baustein: die Mietsachschäden.
- Was unterscheidet Sturm rechtlich von Starkregen? — und warum diese Unterscheidung über Zahlung oder Ablehnung entscheidet.
Vor wenigen Tagen zieht ein schweres Gewitter über Dresden und die Sächsische Schweiz. Bei der Marios Eis & Pizza GmbH aus meinem Kundenkreis reißen die Sturmböen die großen Bierzelte und Sonnenschirme im Außenbereich um. Gestänge verbogen, Planen zerrissen — ein Teil der Außenmöblierung ist betroffen.
Die Schadensmeldung läuft, die Regulierung ist aktuell noch in Bearbeitung. Der Fall zeigt aber bereits jetzt etwas Grundsätzliches: Ob ein Sturmschaden wie dieser gezahlt wird, hängt davon ab, ob die Gefahr "Sturm" überhaupt in der Police vereinbart ist — und ob die beschädigten Zelte und Schirme dem Betrieb gehörten oder gemietet waren.
Damit ein Schaden wie dieser vollständig gedeckt ist, müssen vier Bausteine zusammenspielen: die Sturmdeckung, die Außenversicherung für alles, was im Freien steht, die Mietsachschäden für fremdes Eigentum — und die Elementarschadendeckung für den Fall, dass beim nächsten Mal Wasser statt Wind kommt. Fehlt einer davon, entsteht genau dort die Lücke.
Wann ein Sturmschaden versichert ist
Die jüngste Unwetterlage in Sachsen zeigt: Stürme und Starkregen treffen Gewerbebetriebe zunehmend unvorbereitet. Wichtig zu wissen: Ein Sturmschaden ist nicht automatisch versichert, nur weil er durch Wind entstanden ist. Er ist versichert, wenn die Gefahr "Sturm" in der Police auch tatsächlich vereinbart ist — bei Windstärke 8 oder mehr gilt das bei den meisten Inhalts- und Gebäudeversicherungen für Gewerbebetriebe, sofern der Sturmbaustein Teil des Vertrags ist.
Umgeknickte Werbeanlagen, abgedeckte Dächer, weggerissene Außenmöblierung — all das ist bei entsprechend vereinbarter Deckung abgesichert. Ohne diese Vereinbarung bleibt der Schaden beim Betrieb hängen, egal wie eindeutig der Sturm die Ursache war.
Das führt bei vielen Betrieben zu einem gefährlichen Kurzschluss: "Sturm ist ja meistens mit drin in der Police, dann ist bei Unwetter alles abgedeckt." Genau das stimmt so nicht pauschal. Denn selbst wenn die Sturmdeckung steht, entscheidet als Nächstes, wo die beschädigte Sache stand.
Der Sonderfall Außenversicherung: der Haken bei Zelten, Schirmen & Co
Selbst wenn Sturm in der Police vereinbart ist, gilt das nicht automatisch für alles, was beschädigt wird. Viele Gewerbeversicherungen schließen bewegliche Sachen, die sich frei im Freien befinden, ausdrücklich von der Standarddeckung aus — ebenso Sachen, die außen am Gebäude angebracht sind, etwa Markisen oder Schilder.
Bierzelte, Sonnenschirme, Außenmobiliar eines Biergartens oder einer Terrasse fallen genau in diese Kategorie: Sie stehen im Freien, nicht in geschlossenen Geschäftsräumen. Damit sie im Schadenfall mitversichert sind, braucht es einen gesonderten Baustein — die sogenannte Außenversicherung. Ohne diesen Einschluss bleibt der Schaden an der Außenausstattung beim Betrieb hängen, auch wenn die übrige Sturmdeckung greift.
- Bierzelte, Pavillons, Sonnenschirme im Außenbereich von Gastronomie und Veranstaltungsflächen
- Außenmobiliar wie Tische, Bänke, Pflanzkübel
- Markisen, Schilder, Leuchtwerbung an der Gebäudeaußenseite
- Lagerware oder Material im Freien, außerhalb geschlossener Lagerräume
Gemietete oder geliehene Sachen: die oft vergessene Police
Stehen die Sturmdeckung und die Außenversicherung, bleibt im aktuellen Fall noch eine dritte Frage offen: Gehörten die beschädigten Zelte und Schirme überhaupt dem Betrieb, oder waren sie gemietet oder geliehen? Das ändert die Absicherung grundlegend.
Eigene Sachen laufen über die betriebliche Inhaltsversicherung. Gemietete oder geliehene Sachen sind ein eigenes Thema: Der Betrieb haftet gegenüber dem Eigentümer, wenn die geliehene oder gemietete Sache beschädigt wird — unabhängig davon, ob ihn ein Verschulden trifft. Genau dafür gibt es den Baustein Mietsachschäden, der in vielen Betriebshaftpflicht- oder Gewerbepolicen entweder fehlt oder nur mit niedriger Deckungssumme enthalten ist.
- Eigene Sachen: Absicherung über die Inhaltsversicherung des Betriebs
- Gemietete/geliehene Sachen: Haftung gegenüber dem Eigentümer — Baustein "Mietsachschäden" prüfen
- Deckungssumme: Standardsummen für Mietsachschäden liegen oft niedrig — bei hochwertiger Ausstattung reicht das häufig nicht
- Vertrag mit dem Verleiher/Vermieter: regelt oft zusätzlich, wer bei höherer Gewalt wie Sturm haftet
Die Lücke: Starkregen ist kein Sturm
Bis hierhin ging es um Wind. Beim nächsten Unwetter kann aber genauso gut Wasser das Problem sein — und dann greifen die bisherigen drei Bausteine nicht mehr.
Versicherungstechnisch sind Sturm und Starkregen zwei unterschiedliche Gefahren. Während Sturm und Hagel zur Standarddeckung zählen, fallen Schäden durch Starkregen — genauer: durch Rückstau aus überlasteter Kanalisation, durch Überflutung von Lager- oder Werkstattflächen oder durch ansteigendes Grundwasser — unter die sogenannte Elementarschadendeckung.
Dieser Baustein ist in vielen Standard-Gewerbepolicen nicht enthalten. Er muss aktiv mitversichert werden — und genau das übersehen viele Betriebe, weil sie sich durch die vorhandene Sturmdeckung bereits rundum abgesichert fühlen.
- Sturm & Hagel: zahlt, wenn diese Gefahr in der Police vereinbart ist — für Sachen im Freien zusätzlich nur mit Außenversicherung
- Starkregen-Rückstau: zählt zu Elementarschäden — separater Baustein, oft nicht automatisch dabei
- Überschwemmung durch Gewässer: ebenfalls Elementarschaden, unabhängig von der Sturmdeckung
- Grundwasseranstieg: ebenfalls Elementarschaden — häufig komplett übersehen
Vier Konstellationen — vier unterschiedliche Ausgänge
Was die vier Bausteine praktisch bedeuten, zeigt sich am besten am Beispiel der Bierzelte aus dem Schadensfall:
Warum das Thema 2026 an Dringlichkeit gewinnt
Starkregenereignisse nehmen spürbar zu, und Versicherer reagieren darauf: Regionen werden neu in Gefährdungsklassen eingestuft, für manche Lagen werden Präventionsnachweise verlangt oder Selbstbehalte angehoben. Eine gesetzliche Pflicht zur Elementarschadenversicherung wird aktuell diskutiert — bislang allerdings vor allem für private Wohngebäude. Gewerbebetriebe bleiben in der Entscheidung frei, tragen das Risiko ohne den Baustein aber vollständig selbst.
Der aktuelle Fall aus meinem Kundenkreis zeigt beide Seiten: Der Sturmschaden an der Außenmöblierung wird unkompliziert bearbeitet, weil die Standarddeckung plus Außenversicherung greift. Bei vielen anderen Betrieben, die ich berate, fehlt aber genau der Baustein, der beim nächsten Starkregen den Unterschied macht.
Mein Rat: Nicht warten, bis das Wasser im Lager steht oder die Schirme davon geflogen sind. Ein Blick in die bestehende Police reicht, um zu klären, ob Elementarschäden, Sturm & Außenversicherung mitversichert sind — und zu welcher Deckungssumme.
Was Betriebe jetzt konkret prüfen sollten
- Sturmbaustein in der Police prüfen — ist die Gefahr "Sturm" ausdrücklich als eingeschlossen aufgeführt?
- Außenversicherung einschließen lassen — für Zelte, Schirme, Außenmobiliar und alles, was im Freien steht statt in geschlossenen Geschäftsräumen.
- Mietsachschäden-Baustein prüfen — bei gemieteter oder geliehener Ausstattung Deckungssumme und Einschluss in der BHV oder Gewerbepolice checken.
- Police auf Elementarschaden-Baustein prüfen — steht "Elementarschäden" oder "Naturgefahren" explizit als eingeschlossen in den Vertragsunterlagen?
- Deckungssumme realistisch ansetzen — Inventar, Maschinen, Warenbestand und Außenausstattung zusammen kalkulieren, nicht nur den Gebäudewert.
- Präventionsmaßnahmen dokumentieren — Rückstauklappen, erhöhte Lagerung, gesicherte Außenmöblierung, Notfallpläne. Das kann sich auf Beitrag und Annahmebereitschaft auswirken.
Fazit
Ein Sturmschaden ist versichert, wenn die Gefahr vereinbart ist — das klingt selbstverständlich, wird aber regelmäßig vorausgesetzt statt geprüft. Steht die beschädigte Sache dazu noch im Freien, wie bei Bierzelten oder Außenmobiliar, braucht es zusätzlich eine Außenversicherung. Gehören die beschädigten Sachen dem Betrieb nicht selbst, kommt mit den Mietsachschäden ein dritter Baustein dazu. Und beim nächsten Unwetter kann statt Wind das Wasser kommen — dann entscheidet die Elementarschadendeckung. Vier Bausteine, die zusammenspielen müssen. Wer sich allein auf die vorhandene Sturmdeckung verlässt, geht ein Risiko ein, das sich mit einer kurzen Prüfung durch uns vermeiden lässt.
Wer seinen Versicherungsschutz richtig aufstellt, muss beim nächsten Unwetter nicht hoffen, sondern kann sich auf seine Police verlassen. Eine kurze Prüfung der bestehenden Gewerbeversicherung reicht oft, um zu erkennen, welcher der vier Bausteine fehlt — bevor der nächste Sturm kommt.
Gewerbeversicherung auf Sturm & Elementar prüfen
Sturm, Außenversicherung, Mietsachschäden, Elementarschaden — in 30 Minuten klären wir, welche der vier Bausteine in Ihrer Police stehen und wo eine Lücke klafft.
Termin vereinbaren — 30 Min.Rechtlicher Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechts- oder Versicherungsberatung. Die dargestellten Konstellationen dienen der vereinfachten Veranschaulichung; der geschilderte Schadenfall wird mit Einwilligung des betroffenen Betriebs wiedergegeben. Welche Leistungen Ihre Police tatsächlich enthält, ergibt sich allein aus Ihren Vertragsunterlagen. Für Ihren konkreten Fall empfehle ich, zusätzlich eine individuelle Beratung zu Ihrer bestehenden Police in Anspruch zu nehmen.